In begründeten kurzen und nicht wiederkehrenden Vertretungsfällen ist die kurzfristige Nutzung der Einzelplatzlizenz durch einen anderen Mitarbeitenden möglich. 

Dabei ist zu beachten, dass keine parallele Nutzung stattfindet. 

Haben mehrere Mitarbeitende sukzessiven Zugriff auf eine Norm, ist eine entsprechende Netzwerklizenz notwendig. Ebenso wird im regelmäßigen Vertretungsfall eine Netzwerklizenz benötigt.