Gesetze werden durch staatliche Gremien erarbeitet und durch Steuergelder finanziert. DIN hingegen arbeitet privatwirtschaftlich. Auch wenn staatliche Stellen ein Interesse an der Normungsarbeit haben und diese fördern - ideell, personell und nicht zuletzt finanziell -, bleibt das Ergebnis der Normungsarbeit doch immer das Werk eines privaten Regelsetzers und damit urheberrechtlich geschützt, sodass technische Regeln in aller Regel kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.

 

Auch wenn der Gesetzgeber auf DIN-Normen Bezug nimmt, werden diese nicht zu einem amtlichen Werk und damit auch nicht kostenfrei. Dies bestätigt § 5 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz ausdrücklich: Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung 2002 festgestellt, dass die technischen Regelsetzer auf die Verwertung ihrer Arbeitsergebnisse zur Finanzierung der gemeinnützigen Arbeit angewiesen sind. Dieses Interesse an der Erhaltung der Finanzierungsgrundlagen der Normungsarbeit ist höher einzustufen als der Wunsch nach kostenlos verfügbaren technischen Regeln, die der Gesetzgeber in Bezug nimmt.