Innerbetrieblich ist eine Nutzung immer dann, wenn sie im eigenen Unternehmen stattfindet. In der Regel gehören zum eigenen Unternehmen auch eigene Tochtergesellschaften (Zweigwerke bzw. Niederlassungen) und Enkelgesellschaften, sofern Ihr Unternehmen daran eine Mehrheitsbeteiligung hält. Nicht dazu gehören Zulieferer Ihres Unternehmens und externe Partner. Voraussetzung ist immer, dass die Netzwerklizenz auch sämtliche Mitarbeitende der Tochtergesellschaften berücksichtigt.