Innerbetrieblich ist eine Nutzung immer dann, wenn sie im eigenen Unternehmen stattfindet. In der Regel gehören zum eigenen Unternehmen auch eigene Tochtergesellschaften (Zweigwerke bzw. Niederlassungen), sofern Ihr Unternehmen daran eine Mehrheitsbeteiligung hält. Nicht dazu gehören insbesondere Enkelgesellschaften oder Zulieferer Ihres Unternehmens. Voraussetzung ist immer, dass die Netzwerklizenz auch sämtliche Mitarbeiter der Tochtergesellschaften berücksichtigt.