In diesem Fall besitzen Sie das bereits erworbene Dokument sowohl im Leasing im Rahmen Ihres Online-Dienst Abonnements, als auch als gekauftes Dokument. Eine Vergünstigung oder Rückerstattung des bereits gekauften Dokuments ist leider nicht möglich.
Was passiert bei einem Online-Dienst außerhalb von beuth.de, wenn „gekaufte Dokumente“ nachträglich in die Sammlung des Online-Dienstes aufgenommen werden?
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